Neu in der Schweiz: Ihre verlässliche Krankenkasse

Neue Wohnung, vielleicht eine neue Sprache und ein Versicherungssystem, das Sie noch nicht kennen: In der Schweiz ist die Krankenversicherung Pflicht, und 3-Monats-Frist läuft ab Ihrem ersten Tag. Bei der Krankenkasse Steffisburg erklären wir Ihnen das System, achten auf Fristen und melden Sie richtig an.

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Was Sie gerade beschäftigt

Ein neues Land, ein neues Versicherungssystem, und viele Fragen. Diese hören wir von Neuzugezogenen am häufigsten:

  • Bis wann muss ich mich anmelden?

  • Was ist eine Franchise, und was deckt die Grundversicherung?

  • Welche Modelle gibt es, und welches passt zu mir?

  • Kann ich die Krankenkasse frei wählen?

Genau hier setzen wir an: Wir erklären Ihnen das System verständlich und begleiten Sie Schritt für Schritt, von der Anmeldung bis zur passenden Deckung.

Das ist beim Start in der Schweiz wichtig

In der Schweiz ist die Krankenversicherung Pflicht, die Wahl der Kasse ist aber frei. Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Grundversicherung ist obligatorisch, Sie können die Kasse jedoch frei wählen.

  • Die Grundversicherung deckt bei jeder Kasse dieselben gesetzlichen Leistungen. Unterschiede gibt es bei Prämie, Modellen, Service und Zusatzversicherungen.

  • Jede Kasse muss Sie vorbehaltlos in die Grundversicherung aufnehmen, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand. Für Zusatzversicherungen gilt das nicht.

  • Für die Anmeldung brauchen wir die Anmeldebestätigung Ihrer Wohngemeinde mit dem Zuzugsdatum.

Wichtig

Melden Sie sich innert drei Monaten an

Wer der Versicherungspflicht untersteht, muss innert drei Monaten nach dem Zuzug selbst eine Grundversicherung abschliessen. Melden Sie sich rechtzeitig bei uns, dann gilt Ihr Schutz rückwirkend ab dem Zuzugsdatum, die Prämien allerdings ebenso. Wer die Frist unbegründet verpasst, muss mit einem Prämienzuschlag rechnen. Wir erklären Ihnen den Ablauf und melden Sie korrekt an.

Passende Lösungen für den Start

Für den Einstieg zählt ein Modell, das zu Ihrer Situation passt, und eine Zusatzversicherung fürs Wichtigste. Das empfehlen wir:

Sanmed24 für den Start

Noch keine Hausärztin oder keinen Hausarzt? Beim Telemedizin-Modell rufen Sie bei einer Frage zuerst das ärztliche Beratungszentrum an. Preiswert und unkompliziert.

Casa oder Medcasa, wenn Sie bereits einen Hausarzt haben

Dann ist ein Hausarztmodell für die Prämie attraktiver, Ihre Praxis ist Ihre erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Fragen.

Rundum-Sorglos mit InVita

Unsere eigene Zusatzversicherung ergänzt die Grundversicherung dort, wo sonst hohe Kosten entstehen. InVita gibt es in drei Varianten, passend für Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget.

Dental

In der Regel tragen Sie in der Schweiz zahnärztliche Behandlungskosten selbst, wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben.

Alle Modelle und Zusatzversicherungen sehen Sie auch in den Übersichten.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

Schritt 1:
Unterlagen bereitlegen

Sie brauchen die Anmeldebestätigung Ihrer Wohngemeinde mit dem Zuzugsdatum.

Schritt 2:
Beraten lassen

Melden Sie sich per E-Mail an info@kkst.ch. Wir erklären Ihnen das System und finden mit Ihnen das passende Modell.

Schritt 3:
Rechtzeitig anmelden

Innert drei Monaten nach dem Zuzug, dann gilt Ihr Schutz rückwirkend ab dem Zuzugsdatum.

Schritt 4: Gut ankommen

Wir unterstützen Sie bei den Formalitäten und richten alles für Sie ein.

Unsere 5 Tipps für den Start in der Schweiz

Aus vielen Gesprächen wissen wir, was Neuzugezogenen wirklich hilft:

  1. Melden Sie sich frühzeitig an, innert drei Monaten nach Ihrem Zuzug.

  2. Wählen Sie Ihre Franchise bewusst nach Ihrem Gesundheitszustand.

  3. Fragen Sie nach persönlicher Beratung, sobald etwas unklar ist.

  4. Wählen Sie Modell und Zusatzversicherung, die zu Ihrer Situation passen.

  5. Vergleichen Sie nicht nur die Prämien, sondern auch Modelle und Service.

Beratung

Beratungsgespräch

Unsicher, welche Zusatzversicherung zu Ihnen passt? Fragen Sie uns. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Lebenssituation.

Kundenservice

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Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich mich zu spät bei einer Krankenkasse anmelde?

Wer sich nicht innert 3 Monaten bei einer Krankenkasse anmeldet, muss mit Prämienzuschlägen rechnen, und Gesundheitskosten vor dem Versicherungsbeginn können unversichert bleiben. Melden Sie sich deshalb rechtzeitig an, damit Ihr Schutz ab Zuzugsdatum lückenlos gewährleistet ist.

Werde ich vorbehaltlos aufgenommen?

Ja. In die Grundversicherung muss jede Person vorbehaltlos und unabhängig vom Gesundheitszustand aufgenommen werden. Für Zusatzversicherungen gilt das nicht, hier gibt es eine Gesundheitsprüfung.

Brauche ich eine Schweizer Adresse und einen Schweizer Ausweis für die Anmeldung?

Für die Anmeldung in der Grundversicherung benötigen wir die Anmeldebestätigung Ihrer Wohngemeinde mit Zuzugsdatum sowie ein gültiges Ausweisdokument.

Bin ich mit einer Schweizer Grundversicherung im Ausland versichert?

Nur begrenzt. Die Grundversicherung übernimmt im Ausland vor allem Notfälle und medizinisch notwendige Leistungen, und je nach Land gelten spezielle Regeln. Für umfassenden Schutz empfiehlt sich eine Reise- oder Zusatzversicherung.

Gibt es Beratung in meiner Sprache?

Unser Kundendienst berät Sie zurzeit auf Deutsch. Die medizinische Telefonberatung von Sanmed24 ist zusätzlich auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar.

Gibt es für Studierende, Praktikantinnen oder Expats Vergünstigungen?

Besondere Vergünstigungen gibt es bei uns nicht. Je nach Einkommen und Wohnkanton haben Sie aber unter Umständen Anspruch auf eine Prämienverbilligung, über die das kantonale Amt entscheidet. Erklären Sie uns Ihre Situation und wir können Ihnen eine Empfehlung geben.

Das Leben ändert sich, wir sind in jeder Phase für Sie da

Entdecken Sie, wie wir Sie in anderen Lebenssituationen unterstützen:

Familie

Genossenschaft

Seit 1861 für Sie da

Die Krankenkasse Steffisburg ist die persönliche Alternative zu den grossen Krankenkassen. Als Genossenschaft hören wir zu, nehmen uns Zeit und sind verlässlich für Sie da.

GegründetGenossenschaftGrundversicherungZusatzversicherungUnter Aufsicht
1861Unabhängig11 Kantoneganze SchweizBAG & FINMA

Persönlich erreichbar, ohne Hotline und Warteschlange · E-Mail-Antwort innerhalb 24 Stunden an Werktagen · Mitspracherecht an der Generalversammlung

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