Pensionierung: gut versichert in den neuen Lebensabschnitt

Nach vielen Jahren im Beruf beginnt ein neuer Lebensabschnitt, und die Krankenversicherung wirft ein paar Fragen auf. Bei der Krankenkasse Steffisburg gehen wir sie mit Ihnen durch, achten darauf, was jetzt wirklich zählt, und sorgen dafür, dass Sie weiterhin gut abgesichert sind.

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Was Sie gerade beschäftigt

Die Pensionierung bringt Fragen zur Krankenversicherung mit sich. Diese hören wir am häufigsten:

  • Kann ich mir die Prämien im Alter noch leisten?

  • Bin ich für die Pflege im Alter richtig abgesichert?

  • Was muss ich bei der Grundversicherung besonders beachten?

  • Wie sichere ich mich ab, ohne meine Kinder zu belasten?

Auf jede dieser Fragen haben wir eine klare Antwort. Sie müssen nicht alles allein herausfinden und dürfen uns jederzeit für eine persönliche Beratung kontaktieren.

Das ändert sich mit der Pensionierung

Das meiste bleibt, wie Sie es kennen. Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt die Unfalldeckung. Schliessen Sie die Unfallversicherung in der Grundversicherung mit ein.

  • Ihre Grundversicherung bleibt obligatorisch. Ein Kassenwechsel ist auch im Alter möglich, jede Kasse muss Sie vorbehaltlos aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheit.

  • Für Zusatzversicherungen gilt das nicht. In der Regel müssen Sie eine Gesundheitsprüfung bestehen, um Leistungen ausserhalb der Grundversicherung abzudecken.

  • Haben Sie eine feste Hausärztin oder einen festen Hausarzt, behalten Sie am besten Ihr Hausarztmodell. Sonst wählen Sie das Modell, das am besten zu Ihrer finanziellen Situation passt.

  • Prüfen Sie Ihre Franchise: Wer im Alter häufiger in Behandlung ist, fährt mit einer tiefen Franchise oft besser.

Wichtig

Denken Sie an Ihre Unfalldeckung

Solange Sie mehr als 8 Stunden für den gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie über diesen gegen Unfälle versichert. Mit der Pensionierung fällt diese Deckung weg. Danach müssen Sie Unfälle in Ihrer Grundversicherung einschliessen, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses gilt noch eine gesetzliche Nachdeckung von 30 Tagen. Spätestens danach sollten Sie die Unfalldeckung in Ihrer Grundversicherung einschliessen lassen. Melden Sie sich gern bei uns, wir richten das für Sie ein.

Passende Lösungen fürs Alter

Im Alter zählt vor allem eine gute Deckung im Heilungskostenbereich.
Das empfehlen wir:

Ihr Hausarztmodell behalten

Wenn Sie eine feste Ärztin oder einen festen Arzt haben, ist ein Hausarztmodell oft weiterhin sinnvoll. So bleibt Ihre gewohnte Anlaufstelle, und Ihre Prämie bleibt tief.

InVita

Unsere Zusatzversicherung ist gerade im Alter wertvoll. Sie beteiligt sich zum Beispiel am Kauf eines Rollators und an Brillen oder Sehhilfen und ergänzt bei Hörgeräten die Leistungen von IV und AHV. InVita gibt es in drei Varianten (Light, Standard, Flex), sodass Sie den Umfang wählen, der zu Ihnen passt.

Welche Kombination für Sie stimmt, klären wir am besten in einem persönlichen Gespräch. Alle Modelle und Zusatzversicherungen sehen Sie auch in den Übersichten.

Für Angehörige

Sie kümmern sich um die Versicherung Ihrer Eltern?

Wenn Sie einem Familienmitglied bei der Krankenversicherung helfen, hinterlegen Sie am besten eine Vollmacht. Damit dürfen Sie Auskünfte einholen, Anliegen klären und Änderungen vornehmen. Sprechen Sie uns an, wir zeigen Ihnen, wie das geht.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

Schritt 1:
Frühzeitig prüfen

Schauen Sie vor der Pensionierung Ihr Modell, Ihre Franchise und vor allem Ihre Unfalldeckung an.

Schritt 2:
Beraten lassen

Melden Sie sich per Telefon oder per E-Mail an info@kkst.ch. Wir nehmen uns gern Zeit für eine persönliche, bedarfsgerechte Beratung.

Schritt 3:
Unfalldeckung regeln.

Schliessen Sie die Unfalldeckung innerhalb der 30-tägigen Nachdeckung in Ihre Grundversicherung ein. Einen Kassenwechsel teilen Sie bis am 30. November mit.

Schritt 4: Pension geniessen.

Nach der Geburt melden Sie uns Ihr Kind, den Rest übernehmen wir.
Die Grundversicherung gilt rückwirkend ab dem Geburtstag.

Unsere 5 Tipps rund um die Pensionierung

Aus vielen Gesprächen wissen wir, was rund um die Pensionierung wirklich hilft:

  1. Denken Sie rechtzeitig an die Unfalldeckung in Ihrer Grundversicherung.

  2. Prüfen Sie, ob eine tiefe Franchise für Sie günstiger ist.

  3. Behalten Sie Ihr Hausarztmodell, wenn Ihnen die feste Anlaufstelle wichtig ist.

  4. Hinterlegen Sie eine Vollmacht, damit Angehörige Ihre Anliegen klären dürfen.

  5. Lassen Sie sich persönlich beraten, gerade rund um die Pensionierung.

Beratung

Beratungsgespräch

Unsicher, welche Zusatzversicherung zu Ihnen passt? Fragen Sie uns. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Lebenssituation.

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Häufige Fragen

Werde ich im Alter noch aufgenommen, wenn ich die Kasse wechsle?

Ja. Jede Krankenkasse muss Sie vorbehaltlos und ohne Wartefrist in die Grundversicherung aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Das gilt für die Grundversicherung, nicht für Zusatzversicherungen.

Ich arbeite in der Pension noch etwas. Brauche ich die Unfalldeckung in der Grundversicherung?

Das hängt von Ihrem Pensum ab. Arbeiten Sie noch mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, sind Sie über ihn gegen Unfälle versichert und können die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen. Arbeiten Sie weniger, schliessen Sie die Unfalldeckung in der Grundversicherung ein.

Lohnt sich im Alter eine höhere Franchise?

Das kommt auf Ihre Situation an. Mit einer höheren Franchise zahlen Sie eine günstigere Prämie, dafür tragen Sie bei Behandlungen mehr Kosten selbst. Wer im Alter häufiger zur Ärztin oder zum Arzt geht, fährt mit einer tiefen Franchise oft besser.

Zahlt die Grundversicherung Hilfsmittel wie Brille, Rollator oder Hörgerät?

Die Grundversicherung übernimmt Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Brillen nur beschränkt bzw. unter bestimmten Voraussetzungen. Ergänzend können Leistungen einer Zusatzversicherung helfen. InVita beteiligt sich am Rollator und an Sehhilfen und ergänzt bei Hörgeräten die Leistungen von IV und AHV.

Was zahlt die Kasse bei einem Umzug ins Alters- oder Pflegeheim?

Die Grundversicherung leistet einen gesetzlich festgelegten Beitrag an die Pflegeleistungen. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und weitere nicht-pflegerische Leistungen im Heim gehören nicht dazu.

Gibt es mit dem Renteneintritt eine Prämienbefreiung?

Nein. In der Grundversicherung gibt es keine Prämienbefreiung bei Renteneintritt. Die Prämie bleibt geschuldet.

Habe ich als Rentnerin oder Rentner Anspruch auf Prämienverbilligung?

Möglicherweise. Über die Prämienverbilligung entscheidet das kantonale Amt aufgrund Ihrer Steuererklärung oder eines Antrags, unabhängig von Alter oder Einkommensart. Wir stehen bei Fragen gern zur Verfügung.

Muss ich als älterer Mensch alles digital erledigen?

Nein. Digitale Wege sind uns wichtig, gleichzeitig sind wir weiterhin persönlich und in analoger Form für Sie da. Rufen Sie uns an oder kommen Sie auch gern auf unsere Geschäftsstelle in Steffisburg.

Das Leben ändert sich, wir sind in jeder Phase für Sie da

Entdecken Sie, wie wir Sie in anderen Lebenssituationen unterstützen:

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Seit 1861 für Sie da

Die Krankenkasse Steffisburg ist die persönliche Alternative zu den grossen Krankenkassen. Als Genossenschaft hören wir zu, nehmen uns Zeit und sind verlässlich für Sie da.

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