Der Patientenrechtsschutz ist die Rechtsschutzversicherung der Krankenkasse Steffisburg für den Bereich der Heilungskosten. Sie hilft Ihnen, bei einer Fehlbehandlung durch Ärztinnen, Ärzte oder andere Leistungserbringer Ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

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Ihre Vorteile mit dem Patientenrechtsschutz

Wer nach einer ärztlichen Fehlbehandlung Schadenersatz durchsetzen möchte, steht schnell einem aufwendigen und teuren Verfahren gegenüber: Anwältin oder Anwalt, Gutachten, Gerichtskosten. Ohne speziellen Rechtsschutz zahlen Sie diese Kosten selbst, auch wenn Sie im Recht sind. Genau hier setzt der Patientenrechtsschutz an und übernimmt die Kosten für die rechtliche Auseinandersetzung.

Das bietet Ihnen der Patientenrechtsschutz:
  • Kostendeckung bei Streitigkeiten mit anerkannten medizinischen Leistungserbringern

  • Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Fachexperten-Kosten

  • Deckung bis CHF 300'000 innerhalb Europas, bis CHF 150'000 ausserhalb Europas

Wann sich der Patientenrechtsschutz lohnt

Der Patientenrechtsschutz ist ideal für Personen, die in der Schweiz versichert sind und ihre Rechte als Patientin oder Patient gezielt schützen möchten. Er ist die sinnvolle Ergänzung, wenn Sie im Fall einer vermuteten Fehlbehandlung Ihre Ansprüche durchsetzen möchten, ohne auf den entstehenden Kosten sitzen zu bleiben.

Gut zu wissen:

  • Als anerkannte Leistungserbringer gelten unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Chiropraktik und Spitäler.

  • Der Patientenrechtsschutz ist nur zusammen mit einer anderen Versicherung der Krankenkasse Steffisburg abschliessbar.

  • Nicht versichert sind missglückte Schönheitsoperationen sowie psychiatrische und psychotherapeutische Folgeleistungen.

  • Weitere Ausschlüsse sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt und im Prospekt, wie auch den FAQs gelistet.

So gehen Sie im Streitfall vor

Kommt es zu einer Auseinandersetzung, sind wir und unser Rechtsschutzpartner für Sie da. Bevor eine Anwältin oder ein Anwalt beauftragt wird, holen Sie die Zustimmung und eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz AG ein. So ist von Beginn weg geklärt, dass die Kosten übernommen werden, und Sie müssen nicht in Vorleistung treten.

Unser Rechtsschutzpartner

Der Patientenrechtsschutz wird durch die Coop Rechtsschutz AG erbracht, eine auf Rechtsschutzversicherungen spezialisierte Schweizer Anbieterin. Im Streitfall übernimmt sie die rechtliche Betreuung Ihres Falls.

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Unsicher, welche Zusatzversicherung zu Ihnen passt? Fragen Sie uns. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Lebenssituation.

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Seit 1861 für Sie da

Die Krankenkasse Steffisburg ist die persönliche Alternative zu den grossen Krankenkassen. Als Genossenschaft hören wir zu, nehmen uns Zeit und sind verlässlich für Sie da.

GegründetGenossenschaftGrundversicherungZusatzversicherungUnter Aufsicht
1861Unabhängig11 Kantoneganze SchweizBAG & FINMA

Persönlich erreichbar, ohne Hotline und Warteschlange · E-Mail-Antwort innerhalb 24 Stunden an Werktagen · Mitspracherecht an der Generalversammlung

Passt der Patientenrechtsschutz nicht ganz zu Ihnen?

Gesundheitsrechtsschutz

Wenn Sie über den Heilungskostenbereich hinaus abgesichert sein möchten: Der Gesundheitsrechtsschutz deckt zusätzlich Streitigkeiten mit Sozial- und Privatversicherern sowie Schadenersatzansprüche gegenüber Verursachern, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall.

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Wir sind persönlich für Sie da.

Genau so, wie Sie es brauchen. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und gehen auf Ihre Anliegen ein.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Patienten- und Gesundheitsrechtsschutz?

Der Patientenrechtsschutz deckt Streitigkeiten im Heilungskostenbereich, also zum Beispiel bei einer Fehlbehandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Der Gesundheitsrechtsschutz geht darüber hinaus und deckt zusätzlich versicherungsrechtliche Streitigkeiten mit Sozial- und Privatversicherern sowie Schadenersatzansprüche gegenüber Verursachern, etwa nach einem Verkehrsunfall.

Ich habe bereits eine Rechtsschutzversicherung. Brauche ich den Patientenrechtsschutz trotzdem?

In der Regel schon. Die meisten allgemeinen Rechtsschutzversicherungen übernehmen im Heilungskostenbereich keine Kosten. Der Patientenrechtsschutz schliesst genau diese Lücke, deshalb lohnt sich der Abschluss auch zusätzlich zu einer bestehenden Rechtsschutzversicherung. Sind Sie sich unsicher? Auf Wunsch gehen wir gemeinsam Ihre bestehende Versicherung durch und finden die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse.

Was ist nicht in der Patientenrechtsschutz-Versicherung versichert?

Kein Rechtsschutz wird gewährt:

  • Bei Streitigkeiten über Leistungen, die der Krankenversicherer nicht versichert

  • Bei Streitigkeiten über psychiatrische und psychotherapeutische Leistungen

  • Bei Streitigkeiten über Leistungen von Krankenkassen und anderen Versicherungen

  • Bei Fällen mit der Coop Rechtsschutz AG, mit der Krankenversicherung bzw. deren Organen oder Beauftragten

  • Bei Streitigkeiten über Honorare und Rechnungen (ausgenommen solche über nicht erbrachte Leistungen)

  • Leistungen, die von einem anderen Versicherer oder Leistungsträger erbracht werden müssen (Subsidiarität)