Ein Bauch, der wächst, ein Name, der vielleicht schon feststeht, und tausend Vorbereitungen: Zwischen all dem soll die Versicherung Ihres Kindes einfach geregelt sein. Melden Sie sich und Ihr Baby schon vor der Geburt bei der Krankenkasse Steffisburg an. So ist der Schutz ab dem ersten Tag gesichert.

placeholder

Was Sie gerade beschäftigt

Ein Kind zu erwarten ist aufregend, und rund um die Versicherung tauchen viele Fragen auf. Diese hören wir von werdenden Eltern am häufigsten:

  • Ab wann muss unser Baby versichert sein?

  • Können wir Spital und Zimmer für die Geburt frei wählen?

  • Welche Zusatzversicherungen braucht unser Kind?

  • Ist zum Beispiel eine spätere Zahnspange abgedeckt?

Die wichtigste Antwort vorweg: Wer rechtzeitig handelt, kann die Geburt entspannt angehen. Worauf es dabei ankommt, gehen wir mit Ihnen in Ruhe durch.

Das ändert sich vor und nach der Geburt

Beim Versichern Ihres Kindes zählt vor allem der richtige Zeitpunkt. Das Wichtigste in Kürze:

  • Ihr Baby muss innert drei Monaten nach der Geburt versichert sein. Die Grundversicherung gilt dann rückwirkend ab dem Geburtstag und wird vorbehaltlos aufgenommen, auch wenn Ihr Kind krank zur Welt kommt.

  • Für eine Zusatzversicherung gilt das nicht automatisch: Sie setzt meist eine Gesundheitsprüfung voraus. Melden Sie Ihr Kind aber schon vor der Geburt an, entfällt diese Prüfung.

  • Für Kinder ist keine Franchise vorgeschrieben. Wir empfehlen standardmässig die ordentliche Franchise von CHF 0.

  • Für die werdende Mutter: Zusatzversicherungen können relevante Leistungen wie Folgekrankheiten bei einer Schwangerschaft abdecken, wenn sie vor der Geburt abgeschlossen wurden. Wer eine solche Deckung möchte, schliesst sie am besten bereits beim Gedanken an einen Kinderwunsch ab.

Gut zu wissen

Anmeldung vor der Geburt

Wenn Sie alles vor der Geburt regeln, ist Ihr Kind ab dem ersten Tag geschützt, und Sie können sich ganz auf die ersten Wochen als Familie konzentrieren. Am besten planen Sie die Anmeldung Ihres Kindes frühzeitig.

Für Alleinerziehende

Sie erwarten Ihr Kind allein? Wir sind für Sie da

Auch wenn Sie die Verantwortung allein tragen, stehen wir Ihnen persönlich zur Seite. Je nach Einkommen und Wohnkanton haben Sie zudem unter Umständen Anspruch auf eine Prämienverbilligung, einen finanziellen Zuschuss an die Prämie, über den das kantonale Amt entscheidet. Wir nehmen uns Zeit, mit Ihnen mögliche Einsparungen zu prüfen, und beantworten Ihre Fragen in Ruhe.

Passende Lösungen für Ihr Kind

Für den Start ins Leben passt eine Zusatzversicherung, die das Wichtigste abdeckt. Das empfehlen wir besonders:

Rundum-Sorglos mit InVita

InVita ergänzt die Grundversicherung mit zusätzlichen Leistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach, zum Beispiel erweiterten Beiträgen an Prävention, Erholungskuren, Komplementärmedizin und mehr. Die Variante InVita Flex deckt zusätzlich die freie Wahl der Spitalabteilung in der ganzen Schweiz.

Freie Spital- und Zimmerwahl für die Geburt

Möchten Sie bei der Geburt Spital und Abteilung frei wählen, sichern Sie das über InVita Flex oder eine Spitalzusatzversicherung Hospital.

Zahnzusatzversicherung Dental

Am besten vorgeburtlich abgeschlossen, damit spätere Zahnkorrekturen Ihres Kindes abgedeckt sind.

UTI und KTI

Die Kapitalversicherungen bei Unfall und Krankheit zahlen eine einmalige Summe, wenn eine bleibende Beeinträchtigung zurückbleibt. Gerade bei Kindern sinnvoll, weil hier keine berufliche Unfall- oder Erwerbsversicherung greift.

Hausarztmodell mit Kinderarzt als erste Anlaufstelle

Das Hausarztmodell deckt die Besuche der ersten Jahre ab, von der Vorsorge bis zur Impfung, und hält die Prämie tief. Bei Medcasa prüfen wir Überweisungen für Sie elektronisch, bei Casa wählen Sie einen Allgemeinmediziner als Hausarzt.

Was für Ihr Kind und auch für Sie sinnvoll ist, schauen wir am besten gemeinsam an. Alle Zusatzversicherungen und Grundversicherungsmodelle sehen Sie auch in den Übersichten.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

Schritt 1:
Beraten lassen

Am besten melden Sie sich frühzeitig. Melden Sie sich per E-Mail an info@kkst.ch, wir nehmen uns gern Zeit für eine persönliche, bedarfsgerechte Beratung.

Schritt 2:
Offerte erhalten

Sie bekommen von uns eine auf Ihre Familie zugeschnittene Offerte für die passenden Zusatzversicherungen.

Schritt 3:
Vorgeburtlich anmelden

Sie senden uns die unterschriebenen Unterlagen zurück, und wir bestätigen die Aufnahme schriftlich. Damit steht der Schutz ohne Gesundheitsprüfung.

Schritt 4: Familienzeit geniessen.

Nach der Geburt melden Sie uns Ihr Kind, den Rest übernehmen wir.
Die Grundversicherung gilt rückwirkend ab dem Geburtstag.

Unsere 5 Tipps für werdende Eltern

Aus vielen Gesprächen wissen wir, was werdenden Eltern wirklich hilft:

  1. Melden Sie Ihr Baby bereits vorgeburtlich an.

  2. Wählen Sie für Ihr Kind die ordentliche Franchise CHF 0.

  3. Schliessen Sie Zusatzversicherungen schon vorgeburtlich ab.

  4. Sichern Sie mit Kapitalversicherungen eine einmalige Summe, falls Ihr Kind durch Unfall oder Krankheit bleibend beeinträchtigt wird.

  5. Extra-Tipp: Prüfen Sie bereits bei Kinderwunsch Ihre Versicherungen und möglichen den Leistungsumfang.

Beratung

Beratungsgespräch

Unsicher, welche Zusatzversicherung zu Ihnen passt? Fragen Sie uns. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Lebenssituation.

Kundenservice

E-Mail schreiben

Häufige Fragen

Bis wann muss unser Baby versichert sein?

Innert drei Monaten nach der Geburt. Die Grundversicherung gilt dann rückwirkend ab dem Geburtstag und wird vorbehaltlos aufgenommen, auch wenn Ihr Kind krank zur Welt kommt.

Warum lohnt sich die vorgeburtliche Anmeldung?

Weil dann Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden können. Kommt Ihr Kind gesundheitlich belastet zur Welt und ist noch nicht angemeldet, kann eine Zusatzversicherung eingeschränkt oder abgelehnt werden. Mit der vorgeburtlichen Anmeldung sichern Sie den vollen Schutz im Voraus.

Können wir Spital und Abteilung für die Geburt frei wählen?

Ja, mit der passenden Zusatzversicherung. InVita Flex erlaubt die freie Wahl der Abteilung in der ganzen Schweiz, ebenso die Spitalzusatzversicherung Hospital. Ohne Zusatzversicherung gilt die allgemeine Abteilung im Wohnkanton.

Was deckt die Grundversicherung rund um die Geburt nicht ab?

Die gesetzlichen Mutterschaftsleistungen wie Kontrollen und Ultraschall sind klar geregelt und gedeckt. Alles darüber hinaus, zum Beispiel zusätzliche Leistungen bei Geburtsvorbereitung oder Rückbildung, läuft über die Zusatzversicherung.

Muss unser Kind einzeln versichert werden?

Ja. In der Grundversicherung ist jede Person eigenständig versichert. Die Anmeldung Ihres Kindes läuft jedoch über Sie als Eltern, und Ihre Familie kann gemeinsam bei uns geführt werden.

Wie schnell erhalten wir Rückerstattungen?

In der Regel innert rund zehn Tagen. Belege reichen Sie per E-Mail, Post oder über das Kundenportal ein.

Das Leben ändert sich, wir sind in jeder Phase für Sie da

Entdecken Sie, wie wir Sie in anderen Lebenssituationen unterstützen:

Familie

Genossenschaft

Seit 1861 für Sie da

Die Krankenkasse Steffisburg ist die persönliche Alternative zu den grossen Krankenkassen. Als Genossenschaft hören wir zu, nehmen uns Zeit und sind verlässlich für Sie da.

GegründetGenossenschaftGrundversicherungZusatzversicherungUnter Aufsicht
1861Unabhängig11 Kantoneganze SchweizBAG & FINMA

Persönlich erreichbar, ohne Hotline und Warteschlange · E-Mail-Antwort innerhalb 24 Stunden an Werktagen · Mitspracherecht an der Generalversammlung

Prämienrechner

Volle Leistung für eine faire Prämie

Kontakt

Sie haben Fragen?
Wir sind persönlich für Sie da.

Genau so, wie Sie es brauchen. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und gehen auf Ihre Anliegen ein.

Kundenservice

E-Mail schreiben