Die Gästeversicherung der Krankenkasse Steffisburg schützt Ihre Gäste aus dem Ausland während ihres Aufenthalts in der Schweiz. So sind allfällige Behandlungskosten bei Krankheit und Unfall Ihrer Gäste abgesichert.

placeholder

Ihre Vorteile mit der Gästeversicherung

Besucht Sie jemand aus dem Ausland, ist diese Person in der Schweiz je nach Herkunftsland und Versicherung oft nur teilweise gegen Krankheit und Unfall abgesichert. Kommt es während des Aufenthalts zu einer Erkrankung oder einem Unfall, können hohe Behandlungskosten entstehen. Mit der Gästeversicherung schliessen Sie diese Lücke, damit weder Sie noch Ihre Gäste unerwartete Kosten tragen müssen.

Das übernimmt die Gästeversicherung:
  • Medikamente, Arztbesuche und Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung

  • Medizinisch begleiteter Nottransport an den Wohnort im Ausland

  • Rückführung im Todesfall an den letzten Wohnort

Versicherungssumme und Dauer

Sie wählen die Versicherungssumme und die Dauer passend zum Aufenthalt Ihrer Gäste.

Versicherungssumme

Wählbar sind Versicherungssummen von CHF 25’000, CHF 50’000 oder CHF 250’000. Für den Antrag auf ein Schengen‑Visum ist eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von EUR 30’000 vorgeschrieben. Diese Vorgabe erfüllen die Summen CHF 50’000 und CHF 250’000. Die Summe CHF 25’000 eignet sich für Gäste, die für die Einreise in die Schweiz kein Schengen‑Visum benötigen.

Dauer

Die Versicherung gilt wahlweise für 8, 15, 22, 30, 60, 90 oder 180 Tage.

Gut zu wissen:

  • Die Gästeversicherung können Sie ohne Altersgrenze und ohne Gesundheitsprüfung abschliessen.

  • Bei bereits bestehenden Leiden greift sie nur bei einer akuten Verschlimmerung.

  • Wagnisse können nicht versichert werden und führen zu einem Leistungsausschluss.

  • Die Gästeversicherung gilt in der Schweiz und im Schengenraum.

So schliessen Sie die Gästeversicherung ab

Die Gästeversicherung schliessen Sie direkt bei unserem Partner ERV ab. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.

Unser Partner ERV

Die Europäische Reiseversicherung ERV ist auf Reise-, Freizeit- und Tierversicherungen spezialisiert und gehört zur Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG. Einen Schadenfall melden Sie direkt bei der ERV, die rund um die Uhr erreichbar ist. Bei Unsicherheiten unterstützen wir Sie gerne.

Beratung

Beratungsgespräch

Unsicher, welche Zusatzversicherung zu Ihnen passt? Fragen Sie uns. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Lebenssituation.

Kundenservice

E-Mail schreiben

Genossenschaft

Seit 1861 für Sie da

Die Krankenkasse Steffisburg ist die persönliche Alternative zu den grossen Krankenkassen. Als Genossenschaft hören wir zu, nehmen uns Zeit und sind verlässlich für Sie da.

GegründetGenossenschaftGrundversicherungZusatzversicherungUnter Aufsicht
1861Unabhängig11 Kantoneganze SchweizBAG & FINMA

Persönlich erreichbar, ohne Hotline und Warteschlange · E-Mail-Antwort innerhalb 24 Stunden an Werktagen · Mitspracherecht an der Generalversammlung

Kontakt

Sie haben Fragen?
Wir sind persönlich für Sie da.

Genau so, wie Sie es brauchen. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und gehen auf Ihre Anliegen ein.

Kundenservice

E-Mail schreiben

Häufige Fragen

Eignet sich die Gästeversicherung für einen Schengen-Visum-Antrag?

Ja. Wer aus einem visumspflichtigen Land in die Schweiz reist, braucht für das Schengen-Visum eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von EUR 30’000. Diese Voraussetzung erfüllen die Versicherungssummen CHF 50’000 und CHF 250’000. Die Summe CHF 25’000 eignet sich für Gäste, die kein Visum benötigen.

Braucht es eine Gesundheitsprüfung oder gibt es eine Altersgrenze?

Nein. Die Gästeversicherung schliessen Sie ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersgrenze ab. Bei bereits bestehenden Leiden greift sie nur bei einer akuten Verschlimmerung.

Wo gilt die Gästeversicherung?

Die Gästeversicherung gilt in der Schweiz und im ganzen Schengenraum. Der Schengenraum umfasst die europäischen Länder, die untereinander keine Grenzkontrollen mehr haben, darunter fast alle EU-Staaten sowie die Schweiz. Ihr Gast ist damit während des Aufenthalts auch auf Reisen innerhalb dieser Länder abgesichert.