Umzug ins Ausland: Krankenversicherung richtig regeln

Verlassen Sie die Schweiz? Der Umzug ins Ausland ist ein grosser Schritt, bei dem auch Ihr Versicherungsschutz überprüft werden muss.

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Was Sie gerade beschäftigt

Ein Wegzug aus der Schweiz wirft viele Fragen auf:

  • Bin ich im Ausland noch über die Schweizer Krankenkasse versichert?

  • Muss ich meine Grundversicherung selbst kündigen?

  • Was passiert mit meinen Zusatzversicherungen?

  • Wo erhalte ich die Abmeldebestätigung?

Was mit der Grundversicherung passiert, hängt von Ihrem individuellen Aufenthaltsgrund im Ausland ab: Wandern Sie aus? Beginnen Sie ein Studium? Werden Sie beruflich entsendet? Oder wollen Sie Ihre Rente in der Sonne geniessen? Keine Sorge, Sie müssen nicht alles allein herausfinden.

Warum?

Der Grund für den Wegzug entscheidet

Mit dem Wegzug aus der Schweiz endet Ihre obligatorische Grundversicherung grundsätzlich zum Datum Ihrer Abmeldung. Ob für Sie eine Ausnahme gilt, hängt von dem Grund Ihres Umzugs ab.

Sie wandern dauerhaft aus

Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen und nicht mehr erwerbstätig sind oder eine Schweizer Rente beziehen, endet Ihre Grundversicherung mit dem Abmeldedatum.

Sie sind Grenzgängerin oder Grenzgänger

Wenn Sie nach Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich ziehen, aber weiterhin in der Schweiz arbeiten, bleiben Sie grundsätzlich in der Schweiz obligatorisch krankenversichert. Falls Sie die Befreiung der Versicherungspflicht prüfen wollen, muss rechtzeitig ein Antrag bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Sie gehen für ein Studium ins Ausland

Bei einem Auslandsstudium kommt es darauf an, ob Sie Ihren rechtmässigen Wohnsitz in der Schweiz behalten oder ganz wegziehen. Haben Sie Fragen zu der neuen Lebenssituation? Wir schauen uns Ihr Anliegen gern persönlich mit Ihnen an.

Sie werden beruflich entsendet

Entsendet Sie Ihr Schweizer Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland, bleiben Sie in der Regel in der Schweiz versichert. Dafür senden Sie uns bitte das Formular «Gesetzlicher Wohnsitz im Ausland» ((verlinken > wo soll das Formular stehen?)) vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu.

Sie geniessen Ihre Rente im Ausland

Beziehen Sie eine Schweizer Rente und ziehen in ein EU- oder EFTA-Land, bleiben Sie meist in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Ausserhalb von EU/EFTA versichern Sie sich in Ihrem neuen Wohnland.

Ihr Grund für einen Wegzug ist hier nicht gelistet? Haben Sie Fragen zu Ihrer Situation? Sprechen Sie uns gerne an.

Gut zu wissen

Zusatzversicherungen beim Umzug ins Ausland

Anders als die obligatorische Grundversicherung werden Ihre Zusatzversicherungen in der Regel nicht automatisch mit der eingereichten Abmeldebestätigung aufgelöst. Wir prüfen gerne, welche Produkte Sie auch im Ausland vor hohen Kosten schützen und ob Sie eine zusätzliche Versicherung abschliessen sollten.

Vor einer Kündigung zu beachten:

Viele Zusatzversicherungen setzen beim Abschluss eine Gesundheitsprüfung voraus. Haben Sie die Versicherung jung und gesund abgeschlossen? Dann kann es sich lohnen, die Zusatzversicherung zu behalten. So bleibt Ihnen eine erneute Gesundheitsprüfung erspart.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

Schritt 1:
Frühzeitig melden

Sagen Sie uns Bescheid, sobald Ihr Wegzug feststeht, mit dem geplanten Ausreisedatum und dem Bestimmungsland.

Schritt 2:
Unterlagen bereitstellen

Wir brauchen das ausgefüllte Formular «Gesetzlicher Wohnsitz im Ausland» und die Abmeldebestätigung Ihrer Schweizer Wohngemeinde. Je nach Wegzugsgrund kommen weitere oder andere Nachweise dazu, zum Beispiel eine Aufenthaltsbewilligung, Wohnsitzbestätigung oder Bestätigung Ihrer neuen Krankenversicherung.

Schritt 3:
Zusatzversicherung prüfen

Wir gehen mit Ihnen durch, welche Ihrer Zusatzversicherungen sich zu behalten lohnt, welche Sie anpassen möchten oder zusätzlich etwas abschliessen sollten.

Schritt 4: Wir erledigen den Rest

    Wir setzen die Änderungen für Sie um und bestätigen Ihnen alles schriftlich.

      Dokumente

      Beratung

      Beratungsgespräch

      Unsicher, welche Zusatzversicherung zu Ihnen passt? Fragen Sie uns. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Lebenssituation.

      Kundenservice

      E-Mail schreiben

      Unsere Tipps für den Umzug ins Ausland

      Aus vielen Gesprächen wissen wir, was beim Wegzug wirklich hilft:

      • Klären Sie Ihre Krankenversicherung, bevor Sie ausreisen.

      • Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung nicht vorschnell.

      • Schliessen Sie je nach Situation eine zusätzliche Auslandsversicherung ab.

      • Halten Sie die Abmeldebestätigung bereit.

      • Informieren Sie sich früh über die Vorschriften in Ihrem Zielland.

      Häufige Fragen

      Wo erhalte ich die Abmeldebestätigung für einen Umzug ins Ausland?

      Diese Bescheinigung stellt Ihnen die Einwohnerkontrolle Ihrer bisherigen Schweizer Wohngemeinde bei der Abmeldung aus der Schweiz aus. Bitte senden Sie uns eine Kopie dieser Bestätigung zu, damit wir Ihre Versicherung fristgerecht per Abmeldedatum beenden können.

      Endet meine Schweizer Grundversicherung, wenn ich ins Ausland ziehe?

      In der Regel endet die obligatorische Grundversicherung zum Datum Ihrer Abmeldung aus der Schweiz. Ziehen Sie in ein EU- oder EFTA-Land, gelten Ausnahmen: Je nach Situation können oder müssen Sie in der Schweiz versichert bleiben.

      Kann ich meine Zusatzversicherung im Ausland behalten?

      Das hängt von den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Produkts ab und davon, ob Sie mit den Leistungen weiterhin zufrieden sind. Haben Sie Ihre Zusatzversicherung früh und günstig abgeschlossen? Dann kann es sich lohnen, sie zu behalten, denn bei einem Neuabschluss steht oft wieder eine Gesundheitsprüfung an. Ob das sinnvoll ist, hängt auch von den Bestimmungen in Ihrem neuen Wohnland ab.

      Welche Unterlagen brauche ich bei einem Umzug ins Ausland?

      Fast immer die Abmeldebestätigung Ihrer Schweizer Wohngemeinde. Je nach Situation kommen weitere Nachweise dazu, zum Beispiel eine Aufenthaltsbewilligung, eine Bestätigung Ihrer neuen Versicherung und des Wohnsitzes oder Nachweise zu Rente und Arbeitslosengeld. Am einfachsten füllen Sie unser Formular «Gesetzlicher Wohnsitz im Ausland» ((verlinken > wo liegt das Formular?)) aus, dann sehen Sie, was für Ihren Fall nötig ist.

      Was gilt für meine Krankenversicherung, wenn ich als Rentnerin oder Rentner auswandere?

      Beziehen Sie eine Schweizer Rente und ziehen in ein EU- oder EFTA-Land, bleiben Sie meist in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Ausserhalb von EU/EFTA versichern Sie sich in der Regel in Ihrem neuen Wohnland. Weil das im Einzelfall sehr komplex sein kann, schauen wir Ihre Situation gern gemeinsam mit Ihnen an.

      Kontakt

      Sie haben Fragen?
      Wir sind persönlich für Sie da.

      Genau so, wie Sie es brauchen. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und gehen auf Ihre Anliegen ein.

      Kundenservice

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