KTI ist die Krankheitskapitalversicherung der Krankenkasse Steffisburg. Sie zahlt bei einer Invalidität oder einem Tod durch Krankheit ein Kapital aus und schliesst die Deckungslücke.

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Erklärvideo

Ihre Vorteile mit UTI

Wer nicht erwerbstätig ist oder sich noch in der Ausbildung befindet, ist bei einer schweren Krankheit oft nicht über Sozialversicherungen wie die Invalidenversicherung (IV) abgesichert. Eine Krankheit mit bleibenden Folgen kann dann schwerwiegende finanzielle Auswirkungen haben. Genau hier setzt KTI an: Sie zahlt Ihnen oder Ihren Angehörigen ein Kapital aus, unabhängig von Sozialversicherungsleistungen.

Das bietet Ihnen KTI:
  • Frei wählbares Todesfallkapital bis CHF 500'000

  • Frei wählbares Invaliditätskapital bis CHF 500'000

  • Für Kinder und Jugendliche gelten tiefere Höchstbeträge

  • Prämienbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität

  • Konstantes Todesfallkapital bis zum Schlussalter

Für wen KTI besonders wichtig ist

Besonders wichtig ist KTI für Personen ohne Absicherung durch Sozialversicherungen: Kinder und Jugendliche in Ausbildung, Studierende, Haushaltführende und Selbstständigerwerbende. Bei diesen Personengruppen greifen im Krankheitsfall keine Leistungen aus der Invalidenversicherung, was schwere finanzielle Folgen haben kann. Deshalb empfehlen wir die Krankheitskapitalversicherung KTI hier ausdrücklich, um diese Deckungslücke zu schliessen.

Gut zu wissen:

  • KTI greift auch bei einer Krebsdiagnose.

  • Wer bereits über UTI verfügt, kombiniert diese häufig mit KTI: So sind Sie bei Unfall und bei Krankheit gleichermassen abgesichert.

  • Das Todesfallkapital zahlen wir auch dann aus, wenn zuvor bereits eine Invaliditätsleistung erfolgt ist.

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Unsicher, welche Zusatzversicherung zu Ihnen passt? Fragen Sie uns. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Lebenssituation.

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Die Krankenkasse Steffisburg ist die persönliche Alternative zu den grossen Krankenkassen. Als Genossenschaft hören wir zu, nehmen uns Zeit und sind verlässlich für Sie da.

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UTI

Wenn Sie sich zusätzlich für den Unfallfall absichern möchten: UTI ist das Gegenstück zu KTI und greift bei Invalidität oder Tod durch Unfall. Viele Personen kombinieren UTI und KTI.

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Wir sind persönlich für Sie da.

Genau so, wie Sie es brauchen. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und gehen auf Ihre Anliegen ein.

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Unser Partner für UTI

KTI wird durch die Generali Personenversicherungen AG mit Sitz in Adliswil getragen und übernimmt als Risikoträgerin die Auszahlung der Versicherungsleistungen. Ansprechpartner ist die KKST.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen KTI und UTI?

Beide sind Kapitalversicherungen mit demselben Grundprinzip, sie unterscheiden sich nur in der Ursache. KTI zahlt bei einer Invalidität oder einem Tod durch Krankheit, UTI bei einer Invalidität oder einem Tod durch Unfall. Viele Personen schliessen beide gemeinsam ab.

Ergänzt KTI meine Zusatzversicherung InVita?

Ja, die beiden Produkte schliessen sich nicht aus, sie decken unterschiedliche Dinge ab. InVita beteiligt sich an laufenden Behandlungskosten, etwa für Komplementärmedizin. KTI zahlt Ihnen dagegen ein einmaliges Kapital aus, wenn Sie durch eine Krankheit dauerhaft invalide werden oder versterben. Viele unserer Kunden kombinieren beide, um sowohl laufende Kosten als auch die langfristigen finanziellen Folgen abzudecken

Greift KTI auch bei einer Krebsdiagnose?

Ja. KTI zahlt auch bei einer krankheitsbedingten Invalidität durch eine Krebserkrankung.

Ist bei KTI eine Gesundheitsprüfung nötig?

Ja. Beim Abschluss beantworten Sie einige Gesundheitsfragen, danach entscheiden wir über die Aufnahme, Ablehnung oder einen Vorbehalt.

Bis zu welchem Alter kann ich KTI abschliessen oder anpassen?

Neuabschlüsse und Anpassungen der Versicherungssumme sind bis zum vollendeten Tarifalter 55 möglich.

Was passiert mit der Prämie, wenn ich arbeitsunfähig werde?

Nach einer Wartefrist von 6 Monaten ab Beginn Ihrer ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit werden Sie von der Prämie befreit. Massgebend ist Ihr Arbeitsunfähigkeits- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeitsgrad: Bei weniger als 25 % besteht kein Anspruch, ab 70 % gilt die volle Prämienbefreiung, dazwischen wird sie anteilig gewährt.

Wie hoch ist das Kapital, das ich bei KTI versichern kann?

Als erwachsene Person wählen Sie Ihr Todesfall- und Invaliditätskapital bis je CHF 500'000. Für Kinder und Jugendliche gelten tiefere Höchstbeträge. Welche Summe zu Ihnen passt, klären wir am besten im Beratungsgespräch.